AGB

Die Ladung ist in der vorgegebenen Reihenfolge zu entladen. Terminverschiebungen, Verzögerungen oder Ablieferhindernisse sind sofort unter der o.g. Rufnummer anzuzeigen. Sie sind verpflichtet, die Ware unbedingt bis zum o.g. Termin abzuliefern. Bei Verspätungen behalten wir uns vor, alle entstandenen Kosten an Sie weiter zu berechnen. Wird dem vorliegenden Transportauftrag nicht ausdrücklich schriftlich innerhalb 1 Stunde nach Zugang widersprochen, gilt dieser als erteilt! Mit Ausführung des Transportes gelten unsere AGB als akzeptiert!

Das vereinbarte Pauschalentgelt schließt die folgenden Voraussetzungen und Leistungen ein und kann erst mit deren Erfüllung berechnet werden:

1.       Das Fahrzeug muss sich in einem geruchsfreien, sauberen, trockenen, technisch einwandfreien und für den Transport von Lebensmitteln geeigneten Zustand befinden.

2.       Sie sind im Besitz aller für den Transport notwendigen Genehmigungen, um den Bestimmungsort bzw. das Bestimmungsland zu erreichen.

3.       Das Vorhandensein eines ordnungsgemäßen Versicherungsschutzes nach GüKG / CMR für den nationalen und grenzüberschreitenden Transportbereich wird mit Annahme des Transportauftrages bestätigt. Ihr Versicherungsschutz für den grenzüberschreitenden Verkehr umfasst auch die CMR Deckung für von Ihnen beauftragte Subunternehmer (Subsidiär Haftung). Sie erfüllen alle durch Ihren Haftungsversicherer auferlegten Obliegenheiten (bewachter Parkplatz, Diebstahlsicherung etc.). Abweichend zu § 431 HGB Abs. 1 und 2 gilt eine Haftungshöhe gem. § 449 HGB von 40 SZR als vereinbart. Um- und/oder Zuladung ist untersagt. Sie haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über das Frachtrecht. Soweit wir mit unserem Auftraggeber in Abweichung von § 431 Abs. 1 und 2 HGB eine höhere Haftung vereinbart haben, haften Sie deckungsgleich.

4.       Sie sichern zu, dass die Be und Entladetermine unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sozialvorschriften für das Fahrpersonal eingehalten werden.

5.       Bei Verzögerungen im Hinblick auf die Gestellung des Fahrzeuges und Problemen während des Transportverlaufs sind wir rechtzeitig und unverzüglich zu verständigen. Gleiches gilt bei Abweichung der Übernahmetemperatur, Stückzahl und Qualität der Ware sowie bei anders lautenden Anweisungen Dritter. Bei jeglicher Differenz, Annahmeverweigerung, Fehlmenge oder sonstigen Abweichungen beim Empfänger sind wir ebenfalls unverzüglich per Telefon zu informieren.

6.       Das Kühlaggregat ist, unabhängig von Außentemperatur und Jahreszeit, 2°C kälter als die geforderte Transporttemperatur einzustellen und während des gesamten Transportverlaufes auf dieser Temperatur zu halten. Sie gewährleisten eine entsprechende Vorkühlung ihres Fahrzeuges vor Beladungsbeginn (mind. 4 Stunden). Weiterhin verpflichten Sie sich zur lückenlosen Dokumentation der Kühlkette mittels eines elektronischen Kühlschreibers/Datenloggers (mindestens 1 Jahr). Der Fahrer hat weiterhin dafür zu sorgen, dass eine einwandfreie Luftzirkulation während des gesamten Transports gewährleistet wird und der Fahrer im Besitz eines geeichten bzw. kalibrierten Stechthermometers ist.

7.       Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, gelten folgende Regelungen zum Tausch von Ladehilfsmitteln (Packmittel, Paletten):

a.       Die Ladehilfsmittel sind gemäß Kölner Palettentausch Zug um Zug zu tauschen.

b.       Die Tauschvorgänge sind an der Beladestelle als auch an der Entladestelle zu dokumentieren.

c.       Es sind sowohl Tausch- als auch Nichttauschbelege erforderlich. Einweg- und CHEP-Paletten sind vom Lademitteltausch ausgeschlossen.

d.       Ist kein Palettentausch vereinbart, so muss der Nichttausch trotzdem separat vom Versender und Empfänger der Ware eindeutig quittiert werden. Ohne diesen quittierten Nachweis des Nichttausches erfolgt keine Gutschrift auf dem Palettenkonto.

e.       Die Paletten werden in diesem Falle in Rechnung gestellt.

f.        Wir akzeptieren keine Palettenscheine von Paletten-Poolinganbietern. Gleiches gilt für hauseigene Palettengutschriften der Handelsketten(z. B. Netto, Aldi etc.).

g.       Das Entgelt für den Packmitteltausch bzw. die Rückführung ist im Frachtpreis enthalten.

h.       Sofern wir kein Palettenkonto mit Ihnen führen, ist der Nachweis zum Ausgleich nicht getauschter Ladehilfsmittel entsprechenden dem Kölner Palettentausch innerhalb eines Monats ab Anlieferung der Sendung zu erbringen und dem Auftraggeber der entsprechende Beleg zu übermitteln.

i.         Nicht zurückgeführte Ladehilfsmittel werden zu den jeweils aktuellen Konditionen in Rechnung gestellt. In diesem Preis sind der Wert der Ladehilfsmittel und die Aufwendung des Auftraggebers zur Rückführung der Ladehilfsmittel enthalten. Eine Bearbeitungsgebühr kann erhoben werden.Eine Verrechnung mit der Frachtgutschrift wird ausdrücklich vereinbart.

8.       Das vereinbarte Pauschalentgelt beinhaltet alle Wegekosten, Maut, Be und Entladung sowie eventuell anfallende Warte- bzw. Standzeiten!

9.       Be- sowie Entladetätigkeiten können in Ausnahmefällen vom Kunden verlangt werden und sind vom Fahrpersonal durchzuführen.

10.   Sie sind unser Vertragspartner! Die Weitergabe unseres Auftrages an Dritte kann nur nach vorheriger Bekanntgabe von Namen und Adresse Ihres Transportunternehmers mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.

11.   Kundenschutz gilt als vereinbart. Bei Nichteinhaltung ist eine Vertragsstrafe von mindestens 10.000,00 € vereinbart, darüber hinaus behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

12.   Die Frachtpapiere müssen auf Verlangen innerhalb von 3 Arbeitstagen vorab per Mail, Fax an uns gesandt werden. Die Begleichung Ihrer Frachtforderungen erfolgt nur in Verbindung mit den vollständig quittierten Lieferscheinen und ggf. quittierten HGB/CMR Frachtbrief. Die vollständige Rücksendung der kompletten Ablieferbelege je Auftrag für Ware und Packmittel ist von Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen, an unsere Adresse zu veranlassen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich durch Rechnungsstellung des Auftragnehmers.

13.   Das Abtreten von Forderungen aus Transportaufträgen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Firma Hallog erlaubt!

14.   Fahrpersonal, welches Angehöriger eines Staates ist, welches weder Mitglied der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum noch Schweizer Staatsangehöriger ist, darf nur unter Voraussetzung des § 7b GüKG eingesetzt werden.

15.   Wir arbeiten ausschließlich gemäß der neuesten Fassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSP) / CMR bei internationalen Transporten.

16.   Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, die Pflichten und Vorschriften des Mindestlohngesetzes (kurz: MiLoG) insbesondere gemäß §§ 20i.V.m. §§ 1,2 MiLoG zu vergüten und rechtzeitig den Mindestlohn zu zahlen. Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber jederzeit Kontrolle im Hinblick auf die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen bezüglich des MiLoG. Beim Einsatz von Nachunternehmern müssen ebenfalls die Vorgaben des gültigen Mindestlohngesetzes eingehalten werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen und gesetzlichen Verpflichtungen, Vereinbarungen mit seinen Nachunternehmern abzuschließen und unverzüglich bei Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Sollte der Auftragnehmer gegen die aufgeführten Bestimmungen verstoßen, wird der Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter und/oder Behörden, die aus der Nichteinhaltung resultieren, freigestellt.

17.   Sie bestätigen, dass Sie die Anforderung zur Einhaltung des Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz (BKrFQG) erfüllen und das alle eingesetzten Fahrer die Anforderungen einhalten. Es werden von Ihnen nur Fahrer eingesetzt, welche die geforderten Module erfolgreich abgeschlossen und eingetragen haben.

18.   Das Zahlungsziel beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage mit 3% Skonto oder 40 Tage ohne Skonto nach Rechnungseingang! Gern können Sie uns ihre Transportrechnung per Mail an buha@hallog.de schicken.

19.   Als Gerichtsstand und Erfüllungsstandort gilt für beide Seiten Halle (Saale) als vereinbart.